Bei der Krankenversicherung ist es einfach: „Privat oder gesetzlich?“ lautet dort die Frage nach dem Versicherer. Je nach Beruf und Einkommen hat man als Versicherungsnehmer die Wahl oder auch nicht. Fest steht jedoch: Mit beiden Varianten ist die ambulante und stationäre Basisversorgung abgedeckt.

Ein Blick auf die gesetzlichen Pflichtversicherungen zeigt, dass neben der Kranken- auch die Unfallversicherung obligatorisch ist. Dies hat jedoch schon so manchen in eine gefährliche Falle gelockt: Denn anders als bei der Krankenversicherung besteht bei der gesetzlichen Unfallversicherung kein vollumfänglicher Versicherungsschutz.

 

Die Idee: Schutz der Arbeiter

Eine gesetzliche Unfallversicherung gab es schon 1894 unter dem Reichskanzler Otto von Bismarck. Eingeführt wurde sie, um die meist unter schlimmsten Bedingungen schuftenden Arbeiter in den Bergwerken und Fabriken sowie deren Familien finanziell abzusichern. Schwere Unglücke, bei denen die Betroffenen dauerhafte Beeinträchtigungen davontrugen, gehörten damals an vielen Arbeitsorten zum Alltag. Und wenn das Familienoberhaupt aufgrund eines Arbeitsunfalls kein Geld mehr verdienen konnte, drohte auch seinen Angehörigen große Not.

Auf dieser Grundidee beruht die gesetzliche Unfallversicherung bis heute. Konkret bedeutet das: Sie deckt Unfälle ab, die sich

  • am Arbeitsplatz,
  • in der Schule oder Ausbildungsstätte sowie
  • auf dem Weg dorthin und von dort zurück

ereignen.

 

Gefährliche Versicherungslücken

Dagegen sind sämtliche Unfälle, die

  • in der Freizeit,
  • im Haushalt,
  • auf Reisen,
  • bei der Ausübung von Hobbys etc.

geschehen, nicht Gegenstand der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies erklärt auch, weshalb bei Unfallverletzungen der behandelnde Arzt in aller Regel sofort nachfragt, ob es sich um einen Arbeits- (bzw. Schul-) oder aber einen sogenannten Wegeunfall handelt.

Ist beides nicht der Fall, dann übernimmt die Krankenkasse trotzdem die Kosten der ärztlichen Behandlung. Allerdings besteht dann keinerlei finanzielle Absicherung für den Fall, dass der Unfall bleibende Schäden verursacht hat.

Ein Blick auf die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichten Zahlen über das Gesamtunfallgeschehen in Deutschland zeigt die Situation derjenigen auf, die ausschließlich gesetzlich unfallversichert sind. Die Redensart „Die meisten Unfälle passieren im Haushalt“ ist nämlich sehr nah dran an der Wirklichkeit. Von den insgesamt 9,77 Millionen Unfallverletzten in Deutschland (2014) verunglückten

  • 3,89 Mio in der Freizeit
  • 3,15 Mio im Haushalt
  • 1,34 Mio in der Schule
  • 1,00 Mio am Arbeitsplatz
  • 0,39 Mio im Straßenverkehr.

Das bedeutet: Für mehr als 7 Millionen Unfallverletzte des Jahres 2014 – das sind deutlich mehr als zwei Drittel aller Betroffenen – war die gesetzliche Unfallversicherung überhaupt nicht zuständig. Nun wird hoffentlich nicht jedes dieser Unfallopfer bleibende Beeinträchtigungen davongetragen haben. Aber diese Zahlen machen deutlich, wo das Problem liegt.

Zusätzlicher Schutz durch die private Unfallversicherung

Bei der Diskussion um die Unfallversicherung stellt sich die Entweder-Oder-Frage deshalb nicht: Wer sich wirklich absichern will, benötigt die gesetzliche und die private Unfallversicherung.

Eine private Unfallversicherung leistet auch dann, wenn der Versicherte aufgrund eines Unglücks in der Freizeit, zu Hause, beim Heimwerken, bei der Gartenarbeit oder beim Sport bleibende Schäden davonträgt. Selbstverständlich greift sie auch bei den Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen. Die Auszahlung erfolgt dann zusätzlich zu den Leistungen, die eventuell von der gesetzlichen Unfallversicherungen kommen (d.h. zusätzlich zur sogenannten Erwerbsminderungsrente). Dass diese gesetzlichen Leistungen für die meisten Versicherten nicht eben üppig ausfallen, ist ein weiteres wichtiges Argument für den Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung. Hinzu kommt, dass diese bei vielen Anbietern weltweit gilt und somit auch auf Reisen guten Schutz bietet.

 

So funktioniert die Unfallversicherung

Die Leistungspflicht der Unfallversicherung besteht ab dem Moment, wo der Versicherte eine dauerhafte Beinträchtigung – Invalidität genannt – erleidet. Als dauerhaft gilt die Invalidität, wenn sie nach ärztlicher Prognose noch mindestens drei Jahre anhalten wird.

Für die Ermittlung des Invaliditätsgrades gibt es die sogenannte Gliedertaxe: Jedem Körperteil wird eine bestimmte Prozentzahl zugeordnet. Beim vollständigen Verlust des Körperteils bzw. seiner Funktion wird der entsprechende Anteil an der Versicherungssumme fällig. Zusätzlich bieten viele Versicherer eine Progression an, z.B. 350%. Dahinter verbirgt sich, dass mit steigender Invalidität ein Aufschlag auf den fälligen Anteil an der Versicherungssumme gezahlt wird. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würden also bei voller Invalidität 350.000 Euro ausgezahlt werden. Diese Variante greift v.a. für mehrfach Schwerverletzte, bei denen die Summe der Werte aus der Gliedertaxe den Invaliditätsgrad von 100% übersteigt.

 

Einmalzahlung oder Rente? Die Leistungen der Unfallversicherung

Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung können entweder als einmalige Auszahlung oder als monatliche Rente bezogen werden. Welche Variante die geeignetere ist, entscheidet sich von Fall zu Fall. Unter Umständen werden sofortgrößere Summen für den Umbau des Hauses, die Anschaffung eines speziellen Fahrzeugs oder die Inanspruchnahme zusätzlicher Therapiemaßnahmen nötig. Mithilfe einer monatlichen Rente könnten – neben dem Ausgleich des Verdienstausfalls – u.a. zusätzliche Hilfeleistungen bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt finanziert werden.

Gut zu wissen: Die private Unfallversicherung leistet unabhängig davon, ob Sie den Unfall selbst verursacht haben oder nicht. Außerdem spielt es keine Rolle, ob Sie noch arbeiten können und somit weiterhin über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.

 

Einschränkungen und Ausschlüsse: Das gilt es zu beachten

Grundsätzlich deckt die private Unfallversicherung – anders als das gesetzliche Pendant – alle Lebensbereiche ab. Dennoch gibt es Umstände, unter denen der Versicherungsschutz nicht greift. Üblicherweise sind die folgenden Unfallursachen und Personenkreise von der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen:

  • Straftaten
  • Bewusstseinsbeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen, Epilepsie
  • Auto- und Motorradrennen
  • Kernenergie
  • Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
  • Heilbehandlungen
  • Infektionen
  • Vergiftungen durch Schlucken des Giftstoffs
  • Verstrahlungen
  • schwere innere Verletzungen wie Bauchbrüche (ohne äußere Einwirkungen)
  • bereits pflegebedürftige Menschen
  • Menschen mit bestimmten psychiatrischen Krankheitsbildern

Zudem schließen einige Versicherer besonders risikobehaftete Sportarten wie das Tauchen grundsätzlich aus. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Teil dieser Risiken zusätzlich mitzuversichern. So gibt es beispielsweise Angebote mit einer sogenannten Infektionsklausel oder mit einer Alkoholklausel, die Unfälle bis zu einer festgelegten Promillegrenze anerkennt. Auch der Tauchsport kann bei einigen Versicherern mit eingeschlossen werden.

 

Mann liegt mit einem gebrochenen Fuß zuhause auf dem Sofa

Darf’s ein wenig mehr sein? Sinnvolle Zusatzbausteine zur Unfallversicherung

Neben den bereits genannten zusätzlichen Bausteinen halten einige Versicherungsunternehmen weitere sinnvolle Ergänzungen für die private Unfallsversicherung bereit, z.B.:

  • Kosten für die Bergung in unwegsamem Gelände
  • Kosten für kosmetische Behandlungen
  • Kurkosten
  • Übergangsgeld (wird sofort ausgezahlt, meist 10% der Versicherungssumme)
  • Krankentagegeld (gesamte Dauer der Krankschreibung)
  • Krankenhaustagegeld (Dauer des stationären Aufenthalts)
  • Genesungsgeld (nach Abschluss der ärztlichen Behandlung)
  • Todesfallleistungen (Zahlung an die Angehörigen)

 

Je nach der persönlichen Lebenssituation kann sich der Versicherungsnehmer nach entsprechenden Tarifen umschauen. Für Freiberufler und Selbstständige bietet sich beispielsweise ein Krankentagegeld an, das sie für die Dauer ihrer Krankschreibung erhalten und das den Verdienstausfall abfängt. Wer hingegen fest angestellt ist, kann aufgrund der gesetzlichen Lohnfortzahlung darauf verzichten. Eventuell vereinbarte Todesfallleistungen bieten den Angehörigen finanzielle Hilfe, u.a. bei den Kosten für die Bestattung.

 

Kostenfaktoren bei der Unfallversicherung und Festlegung der Versicherungssumme

Wie hoch die Prämie für die private Unfallversicherung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zunächst einmal erfolgt die Einteilung des Versicherungsnehmers nach dem ausgeübten (nicht erlernten) Beruf. Die meisten Versicherer unterscheiden dabei drei Gefahrenklassen, nämlich A (überwiegend im Büro tätig), B (körperlich und handwerklich tätig) und K (Kinder).

Außerdem spielt die Höhe der gewählten Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Diese muss auf jeden Fall hoch genug sein, um den Lebensunterhalt nach dem Unfall abzusichern. Der Bund der Versicherten empfiehlt, dass 30jährige etwa das Sechsfache, 40jährige etwa das Fünffache und 50jährige etwa das Vierfache ihres Bruttojahresgehalts ansetzen sollten.

Schließlich hat natürlich auch die Wahl von Zusatzbausteinen zum Tarif einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie.

Gut zu wissen: Die Prämie für die private Unfallversicherung ist steuerlich absetzbar. Weil sowohl berufliche als auch private Unfälle versichert sind, besteht die Möglichkeit einer gesplitteten Anrechnung: Bis zu 50% können auf die Werbungskosten angerechnet werden. Der Rest wird den Sonderausgaben, genauer gesagt den Vorsorgeaufwendungen zugerechnet. Weil dort ein gemeinsamer Höchstbetrag für sämtliche Vorsorgeversicherungen (u.a. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) gilt, ist die Möglichkeit des Splittings für die private Unfallsversicherung besonders interessant.

 

Bildquelle: Halfpoint/shutterstock & tibanna79/fotolia

Posted by Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.